Allgemeine Geschäftsbedingungen und Nutzungshinweise
Ein Vertrag kommt zwischen dem Mieter und Fasssauna-Niederrhein Kevin Mennen, Mozartstraße 4 41372 Niederkrüchten zustande.
Vertragsgegenstand: Mobile Fasssauna auf einem Anhänger zgm 1500kg.
Bestimmungsgemäßer Einsatz: Die mobile Fasssauna darf nur für den vorgesehenen Zweck eingesetzt und nicht überlastet werden. Änderungen an der mobilen Fasssauna, sowie das Anbringen oder Unkenntlichmachen von Beschriftungen, Schildern oder Aufklebern ist nicht gestattet.Der Mieter Haftet für alle durch den Mieter verursachten Schäden am Anhänger und der Fasssauna.
Aufbau und Abbau / Transport: Für den Eigentransport der Sauna wird ein Führerschein der Klasse BE sowie ausreichend Erfahrung im Umgang mit einem 4m-Anhänger benötigt und muss vorgelegt werden. Das Gesamtgewicht der Sauna mit Anhänger beträgt etwa 1500 kg. Der Fahrer des Gespanns ist für die Transportsicherung verantwortlich.
Die Sauna benötigt eine ebene, standfeste Fläche, z.B. Gras oder Teer (kein loser Sand o.ä.), mit direkter Zufahrt, für einen Transporter mit Anhänger und einer Durchfahrtshöhe bis 3,60m. Der Anhänger darf nur auf zulässigen Stellflächen abgestellt werden (ggf. ist eine Genehmigung einzuholen). Sollte der Vermieter dennoch ein Bußgeld für Falschparken erhalten oder kostenpflichtig abgeschleppt werden, werden die entstehenden Kosten an den Mieter weitergegeben.
Die Sauna darf nicht in brandgefährdeten Gebieten/Orten aufgestellt werden (z.B. unter Bäumen, oder zb im Wald. Die gesetzlichen Unfall- und Brandschutzbestimmungen sind einzuhalten.
Die mobile Fasssauna muss zum vereinbarten Termin vollständig, besenrein und ordnungsgemäß zur Rücknahme durch den Vermieter bereitstehen. Ist eine Rücknahme nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht oder nur verspätet möglich, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung zusätzlich Miete fordern.
Höchsttemperatur: Die Innentemperatur der Sauna darf 100°C nicht überschreitet. Im Falle einer Überschreitung ist die Tür zu öffnen und für eine ausreichende Abkühlung der Sauna zu sorgen. Die Sauna wird, um einen gesunden Saunagang zu ermöglichen ausschließlich mit trockenem, gut abgelagerten Holz befeuert. Das Verfeuern von Grillkohle, Briketts oder behandeltem Holz ist untersagt. Der Ofen wird heiß – es besteht Verbrennungsgefahr!
Haftung: Für Schäden, Zerstörung, Diebstahl und die daraus entstehenden Folge- und Ausfallkosten haftet der Mieter in vollem Umfang. Ebenso gehen zu Lasten des Mieters die Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder zweckwidrigen Einsatz der mobilen Fasssauna verursacht werden. Er stellt den Vermieter von Schadensersatzleistungen, die sich aus der Benutzung der Sauna ergeben frei. Die Teilnahme an allen Aktionen geschieht auf eigene Gefahr der jeweiligen Teilnehmer. Bei Risiken oder Bedenken sollte zuvor der Arzt konsultiert werden.
Eine Überlassung und Weitergabe der Mietsache an Dritte ist nicht gestattet.
Umgang/ Reinigung: Die Mobilsauna ist ordentlich und pfleglich zu behandeln. Es besteht Handtuchpflicht, damit kein Schweiß auf das Holz gelangen kann. Ebenso ist in der Sauna das Essen, Trinken, sowie das Rauchen untersagt. Nach der Nutzug ist die Mobilsauna im sauberen
Zustand zu übergeben. Schweiß- oder Ölflecken auf den Bänken oder Boden mit lauwarmen Wasser abwischen. Die Sauna ist während des gesamten Betriebs ständig zu beaufsichtigen. Die Sauna wird vom Vermieter endgereinigt und desinfiziert, es wird eine pauschale von 25 Euro erhoben.
Achtung: Kein Alkohol, weder pur noch als Gemisch auf die Steine schütten, Explosionsgefahr! Nur für einen Saunaaufguss geeignete Mittel dürfen verwendet werden.
Ausfall von der Sauna: Bei einem nicht durch den Mieter verursachten Ausfall der Sauna oder Teilen davon, vor oder während der Veranstaltung, bemüht sich der Vermieter im Bereich seiner Möglichkeiten um eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung. Schadenersatzleistungen werden hiermit jedoch ausdrücklich ausgeschlossen, sofern der Ausfall nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters zurückzuführen ist. Die Höhe eines möglichen Schadenersatzes ist maximal der Mietpreis für die Fasssauna. Bei einem Ausfall während der Veranstaltung ist der Vermieter unverzüglich telefonisch unter 017672304464 zu benachrichtigen.
Verbindlichkeit, Storno: Buchungen werden bei Annahme durch den Vermieter und Erstellen einer Auftragsbestätigung für beide Seiten bindend. Bei einer Stornierung 7 Tage vor der Veranstaltung durch den Mieter ist eine Gebühr von 25% des Mietpreis an den Vermieter zu leisten.
Der Mieter hat für eine zugängliche Zufahrt sowie Stellfläche zu sorgen. Die letzte Entscheidung trifft der Fahrer.
Gültigkeit: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von der mobilen Fasssauna gelten, jeweils in der neuesten Fassung, für alle Geschäftsbeziehungen als vereinbart, sofern keine weiteren schriftlichen Verträge bestehen, die diese in einzelnen Punkten oder insgesamt ersetzen oder ergänzen. Für alle in bestehenden Verträgen nicht aufgeführten Vereinbarungen erlangen die entsprechenden Punkte dieser AGB Gültigkeit. Der Vermieter widerspricht hiermit ausdrücklich allen anders lautenden Bedingungen des Mieters.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit der mobilen Fasssauna. Bei Fragen gerne melden unter info@fasssauna-niederrhein.de